Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

05.08.2010

Q-Cells SE: Anfechtungsklage gegen bedingte Kapitalmaßnahmen

Q-Cells SE

Bitterfeld-Wolfen

- ISIN: DE0005558662 // WKN: 555866 -
- ISIN: DE000A0MFZE1 // WKN: A0MFZE -

Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft in Verbindung mit § 246 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Eine Aktionärin hat gegen den auf der Hauptversammlung vom 24. Juni 2010 zu Punkt 10 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen vom 18. Juni 2009, über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Anpassung des bedingten Kapitals in Höhe von derzeit EUR 43.621.323 (Bedingtes Kapital 2006/1) sowie über die Änderung von § 4 Abs. 7 der Satzung Anfechtungsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3 O 48/10 anhängig. Es wurde angeordnet, dass ein schriftliches Vorverfahren stattfinden soll.

Bitterfeld-Wolfen, im Juli 2010

Q-Cells SE

Der Vorstand