Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

04.08.2010

Metro AG: Anfechtungsklage gegen Beschluss über Verwendung des Bilanzgewinns

METRO AG

Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass gegen den Beschluss unserer ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 zu dem Tagesordnungspunkt 1 „Verwendung des Bilanzgewinns“ Anfechtungsklage beim Landgericht Düsseldorf, Kammer für Handelssachen, (Geschäftsnummer 41 O 87/10) erhoben wurde.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren (§ 276 ZPO) angeordnet.

Düsseldorf, im Juli 2010

METRO AG

Der Vorstand