METRO AG
Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß §
246 Abs. 4 AktG
Gemäß §
246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass gegen den Beschluss unserer ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 zu dem Tagesordnungspunkt 1 „Verwendung des Bilanzgewinns“ Anfechtungsklage beim Landgericht Düsseldorf, Kammer für Handelssachen, (Geschäftsnummer
41 O 87/10) erhoben wurde.
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren (§
276 ZPO) angeordnet.
Düsseldorf, im Juli 2010
METRO AG
Der Vorstand