Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

29.07.2010

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Squeeze-out und andere Beschlüsse der Hauptversammlung

burgbad Aktiengesellschaft

Bad Fredeburg

WKN: A0EKLW
ISIN: DE000A0EKLW0

Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre gegen auf der Hauptversammlung vom 11. Mai 2010 gefasste Beschlüsse Anfechtungsklage bzw. Nichtigkeitsklage (§ 249 Absatz 1 AktG) wie folgt erhoben haben:

Die beiden Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns), Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung Vorstand), Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung Aufsichtsrat) und Tagesordnungspunkt 7 (Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ECZACIBAŞI Yapi Gereçleri San. ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG) erhoben.

Die Klagen sind vor dem Landgericht Dortmund, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 20 O 32/10 anhängig. Es wurde das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

Schmallenberg-Bad Fredeburg, im Juli 2010

burgbad Aktiengesellschaft

Der Vorstand