Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

30.08.2019

JOBAG Personaldienstleistungen AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

JOBAG Personaldienstleistungen AG

Fulda

Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG), hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG), gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats), Tagesordnungspunkt 7 (Wahl des Abschlussprüfers) und Tagesordnungspunkt 8 (Satzungsänderungen) erhoben hat.

Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 66/19 anhängig. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 21. November 2019, 11:15 Uhr.

Fulda, im August 2019

JOBAG Personaldienstleistungen AG

Der Vorstand