Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

11.09.2019

INSELBRAUEREI LINDAU AG: Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

INSELBRAUEREI LINDAU AG

Lindau (B)

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Eine Gruppe von sechs Aktionären hat gegen folgende auf der Hauptversammlung der Inselbrauerei Lindau AG vom 11. Mai 2019 gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage vor dem Landgericht München I erhoben:

• Zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes)

• Zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018)

• Zu Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018)

• Zu Tagesordnungspunkt 5 (Wahlen zum Aufsichtsrat)

• Zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahl zum Abschlussprüfer)

Wegen des genauen Inhalts der Beschlüsse wird auf die Niederschrift der Hauptversammlung verwiesen.

Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 5 HK O 7924/19 anhängig. Das Gericht hat mit Verfügung vom 01. Juli 2019 das schriftliche Vorverfahren angeordnet.

Lindau (B) 09. September 2019

Der Vorstand