INSELBRAUEREI LINDAU AG
Lindau (B)
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Eine Gruppe von sechs Aktionären hat gegen folgende auf der Hauptversammlung der Inselbrauerei Lindau AG vom 11. Mai 2019 gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage vor dem Landgericht München I erhoben:
• Zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes)
• Zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018)
• Zu Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018)
• Zu Tagesordnungspunkt 5 (Wahlen zum Aufsichtsrat)
• Zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahl zum Abschlussprüfer)
Wegen des genauen Inhalts der Beschlüsse wird auf die Niederschrift der Hauptversammlung verwiesen.
Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 5 HK O 7924/19 anhängig. Das Gericht hat mit Verfügung vom 01. Juli 2019 das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Lindau (B) 09. September 2019
Der Vorstand