Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

03.09.2019

Bittube International SE: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

Bittube International SE

Berlin

Bekanntmachungen der Erhebung der Klage nach § 246 Abs. 4 AktG

Erste Bekanntmachung:

Eine Aktionärin hat gegen die Gesellschaft Klage vor dem Landesgericht Berlin -Kammer für Handelssachen 94-, Littenstr. 12-17, in 10179 Berlin unter dem Aktenzeichen 94 O 56/19 erhoben. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet. Mit der Klage wird der in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04.06.2019 gefasste Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 ("Beschlussfassung über die Entlastungen der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2018") angefochten. Es wird in der Klageschrift beantragt den vorgenannten Tagesordnungspunkt nichtig zu erklären, hilfsweise die Nichtigkeit festzustellen und äußerst hilfsweise festzustellen, dass der Beschluss unwirksam ist. Der Kläger behauptet, dass die Einladungsfrist nicht eingehalten wurde und daher ein Einberufungsmangel vorliegt.

Zweite Bekanntmachung:

Eine Aktionärin hat gegen die Gesellschaft Klage vor dem Landesgericht Berlin -Kammer für Handelssachen 94-, Littenstr. 12-17, in 1o179 Berlin unter dem Aktenzeichen 94 O 56/19 erhoben. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet. Mit der Klage wird der in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04.06.2019 gefasste Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3 ("Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren“ angefochten. Es wird in der Klageschrift beantragt den vorgenannten Tagesordnungspunkt nichtig zu erklären, hilfsweise die Nichtigkeit festzustellen und äußerst hilfsweise festzustellen, dass der Beschluss unwirksam ist. Der Kläger behauptet, dass die Einladungsfrist nicht eingehalten wurde und daher ein Einberufungsmangel vorliegt.

Dritte Bekanntmachung:

Eine Aktionärin hat gegen die Gesellschaft Klage vor dem Landesgericht Berlin -Kammer für Handelssachen 94-, Littenstr. 12-17, in 10179 Berlin unter dem Aktenzeichen 94 O 56/19 erhoben. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet. Mit der Klage wird der in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04.06.2019 gefasste Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 ("Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019“) angefochten. Es wird in der Klageschrift beantragt den vorgenannten Tagesordnungspunkt nichtig zu erklären, hilfsweise die Nichtigkeit festzustellen und äußerst hilfsweise festzustellen, dass der Beschluss unwirksam ist. Der Kläger behauptet, dass die Einladungsfrist nicht eingehalten wurde und daher ein Einberufungsmangel vorliegt.

Vierte Bekanntmachung:

Eine Aktionärin hat gegen die Gesellschaft Klage vor dem Landesgericht Berlin -Kammer für Handelssachen 94-, Littenstr. 12-17, in 10179 Berlin unter dem Aktenzeichen 94 O 56/19 erhoben. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet. Mit der Klage wird der in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04.06.2019 gefasste Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 ("Beschlussfassung über die Wahl des Verwaltungsrates“) angefochten. Es wird in der Klageschrift beantragt den vorgenannten Tagesordnungspunkt nichtig zu erklären, hilfsweise die Nichtigkeit festzustellen und äußerst hilfsweise festzustellen, dass der Beschluss unwirksam ist. Der Kläger behauptet, dass die Einladungsfrist nicht eingehalten wurde und daher ein Einberufungsmangel vorliegt.

Des Weiteren sei die Benennung der zur Wahl anstehenden Verwaltungsratsmitglieder unzureichend bzw. unvollständig in der Einladung zur Hauptversammlung benannt worden.

Berlin, August 2019

Der Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren der Bittube International SE