Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

25.06.2014

Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG: Entscheidung im Spruchverfahren wegen Squeeze-out rechtskräftig

METRO AG

Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG

Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG, Kirkel, auf die METRO AG im Jahr 2002 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (1 W 108/06) mit Beschluss vom 11. Juni 2014 die Beschwerden von Antragstellern gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 3. April 2006 (7III O 50/02) zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts ist damit rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 14 SpruchG bekannt gemacht:

Landgericht Saarbrücken

Geschäfts-Nr.: 7III O 50/02 BESCHLUSS In dem Rechtsstreit

Aufzählung der Beteiligten

hat die Kammer für Handelssachen III des Landgerichts in Saarbrücken durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Ewen als Vorsitzende am 03.04.2006 beschlossen:

1.

Die Anträge auf Bestimmung der angemessenen Barabfindung werden als unbegründet zurückgewiesen.

2.

Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.

Düsseldorf, im Juni 2014

METRO AG

Der Vorstand