METRO AG
Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG
Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG, Kirkel, auf die METRO AG im Jahr 2002 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (
1 W 108/06) mit Beschluss vom 11. Juni 2014 die Beschwerden von Antragstellern gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 3. April 2006 (
7III O 50/02) zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts ist damit rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 14 SpruchG bekannt gemacht:
Landgericht Saarbrücken
Geschäfts-Nr.:
7III O 50/02 BESCHLUSS In dem Rechtsstreit
Aufzählung der Beteiligtenhat die Kammer für Handelssachen III des Landgerichts in Saarbrücken durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Ewen als Vorsitzende am 03.04.2006 beschlossen:
1.
Die Anträge auf Bestimmung der angemessenen Barabfindung werden als unbegründet zurückgewiesen.
2.
Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
Düsseldorf, im Juni 2014
METRO AG
Der Vorstand