Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

11.04.2019

Beta Systems Software AG: Informationen zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen im Jahresabschluss 2017/2018

In ihrem Jahresabschluss 2017/2018 berichtet die Beta Systems Software AG Folgendes über den Ausgang verschiedener Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung:

Eine Aktionärin hatte im Vorjahr gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG des Vorjahres am 17. März 2017 gefassten Beschlüsse zu Punkt 2 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/16) und zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klägerin hat die Klage im Berichtsjahr im Rahmen eines am 23. November 2017 vor dem Landgericht Berlin geschlossenen Vergleichs zurückgenommen. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben, d.h. jede Partei hatte ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen. Zahlungen an die Klägerin erfolgten nicht.

Mehrere Aktionäre hatten im Berichtsjahr gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 19. März 2018 gefassten Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Das Landgericht Berlin (94 O 38/18) hat die Klage nach Ablauf des Berichtsjahres mit Urteil vom 12. Oktober 2018 abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.