Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft
Giengen (Brenz)
Spruchstellenverfahren beendet
Das Spruchstellenverfahren mehrerer Antragssteller gegen die Vereinigte Filzfabriken AG und die Wirth Fulda GmbH (ehemals Filzfabrik Fulda GmbH) ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 01.10.2003 durch Gerichtsbeschluss beendet worden.
Der Beschluss sieht vor, dass als angemessene Ausgleichszahlung gem. §
304 Abs. 1 AktG aus dem zwischen der Vereinigte Filzfabriken AG und der Wirth Fulda GmbH (ehemals Filzfabrik Fulda GmbH) abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.10.1990 ein Betrag von 36,40 DM (brutto) je Aktie im Nennbetrag von 100,- DM und 364,00 DM (brutto) je Aktie im Nennbetrag von 1.000,- DM abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs zu leisten ist.
Der angemessene Abfindungsbetrag gem. §
305 Abs. 1 AktG wurde auf 496,90 DM je Aktie im Nennbetrag von 100,- DM und auf 4.969,- DM je Aktie im Nennbetrag von 1.000,- DM festgesetzt. Dieser Betrag ist ab dem 17.01.1991 mit jährlich 2% über dem jeweiligen Diskontsatz (ab 01.01.1999 über dem Basiszinssatz) der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.
Die weitergehenden Beschwerden und Anträge der Antragsteller und des Vertreters der außenstehenden Aktionäre, die keine eigenen Anträge gestellt haben, wurden zurückgewiesen.
Das Spruchstellenverfahren ist damit erledigt. Weitere Mitteilungen erfolgen demnächst durch eine gesonderte Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern.
Giengen, den 16.Oktober 2003
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger