Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

24.05.2019

IFA Hotel & Touristik: Stand verschiedener Rechtsstreitigkeiten

In ihrem Jahresabschluss 2018, der vom 25.4.2019 datiert, berichtet die IFA Hotel & Touristik AG über den Stand mehrerer Rechtsstreitigkeiten:

Anfechtung der Beschlüsse zu TOP 1 und 11 der Hauptversammlung vom 16./17. Juli 2015

Die Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG vom 16./17. Juli 2015 hatte zu TOP 1 die Zustimmung nach § 119 Abs. 2 AktG zur Anweisung der Geschäftsführung diverser Tochter- und Enkelgesellschaften zum Erwerb der Creativ Hotel Catarina S.A. durch die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. sowie gleichzeitig zu TOP 11 die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Verkäuferin und deren Obergesellschaften beschlossen und Herrn Rechtsanwalt persönliche Daten entfernt, als Besonderen Vertreter bestellt. Beide Beschlüsse wurden von unterschiedlichen Aktionären angefochten. Diese Anfechtungsklagen wurden zu einem Rechtsstreit verbunden, der noch in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig ist. Aufgrund eines vom Landgericht Düsseldorf im Oktober 2018 erlassenen Beweisbeschlusses soll durch Einholung eines Sachverständigengutachtens Beweis über die Behauptung der Klägerin erhoben werden, dass der im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der IFA Catarina S.A. vereinbarte und an die Mehrheitsgesellschafterin gezahlte Kaufpreis deutlich überhöht war.

Anfechtung der Beschlüsse zu TOP 7 und 9 der Hauptversammlung vom 21. Juli 2016

Die Hauptversammlung vom 21. Juli 2016 hat zu TOP 7 die Abberufung des Besonderen Vertreters beschlossen, nachdem der Besondere Vertreter nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten die Haftungsansprüche geltend gemacht hatte oder auch nur begründen konnte, sowie in einem weiteren Beschluss zu TOP 9 die Wiederbestellung von Herrn Name entfernt zum Besonderen Vertreter beschlossen. Beide Beschlüsse wurden ebenfalls von unterschiedlichen Aktionären angefochten.

Der Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Wiederbestellung ist mittlerweile vor dem BGH anhängig, nachdem auf die Anfechtung der Wiederbestellung des Besonderen Vertreters hin der Beschluss zur Wiederbestellung des Besonderen Vertreters im September 2016 durch Anerkenntnisurteil des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben wurde.

Gegen das Anerkenntnisurteil haben sowohl der Besondere Vertreter als auch weitere Aktionäre Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung im Dezember 2018 zurückgewiesen und die Anfechtbarkeit der Wiederbestellung wegen der Unbestimmtheit der geltend zu machenden Ansprüche damit bestätigt.

In dem parallelen Rechtsstreit betreffend die Abberufung des Besonderen Vertreters fand im September 2018 die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf statt. Mit Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 2018 setzte das Gericht das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des ebenfalls beim Landgericht Düsseldorf anhängigen Verfahrens, betreffend die Wirksamkeit der Bestellung des Besonderen Vertreters in der Hauptversammlung vom 16./17. Juli 2015, aus. Die Klägerin legte gegen diesen Aussetzungsbeschluss sofortige Beschwerde ein, über die eine Entscheidung noch aussteht.

Seit der Hauptversammlung 2017 war Herr Name entfernt nicht in einer für die Gesellschaft erkennbaren Weise tätig.

Zahlungsklage einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Vor dem Landgericht Duisburg ist ein Rechtsstreit anhängig, mit welchem eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft die Vergütung ihrer Beratungsleistungen in Höhe von EUR 57.938,13 verlangt, die Herr Name entfernt in seiner Eigenschaft als Besonderer Vertreter im Zeitraum von November 2016 bis Februar 2017 in Anspruch genommen hat. Gegenstand der Beratung war die Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises für den Erwerb der Creativ Hotel Catarina S.A. Ein Verhandlungstermin fand im Oktober 2018 statt. Aufgrund eines vom Landgericht Duisburg im November 2018 erlassenen Beweisbeschlusses soll Beweis erhoben werden über die Behauptung der Klägerin, die in der Rechnung vom 30. Juni 2017 abgerechneten Stunden seien im Rahmen des von dem Besonderen Vertreter erteilten Auftrags erbracht worden. Die mündliche Verhandlung fand im Januar 2019 und im März 2019 statt. Ein Verkündungstermin hat am 4. April stattgefunden. Der Klage wurde stattgegeben.

Zahlungsklage einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Nachdem die Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG vom 16./17. Juli 2015 zu TOP 11 die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Verkäuferin und deren Obergesellschaften beschlossen und Herrn Rechtsanwalt Name entfernt als Besonderen Vertreter bestellt hatte, ist ein weiterer Rechtsstreit vor dem Landgericht Duisburg anhängig. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die den Besonderen Vertreter bei seiner Tätigkeit unterstützt und beraten hat, macht mit der Klage Vergütungs- und Erstattungsansprüche in Höhe von EUR 127.559,20 aus eigenem und abgetretenem Recht gegen die IFA Hotel & Touristik AG geltend. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch aus.

Verfahren bezogen auf den Kapitalerhöhungsbeschluss zu TOP 9 der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018

In der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 fasste die Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG unter TOP 9 einen Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts. Mit Klage vom Juli 2018 erhob eine Aktionärin der Gesellschaft eine Anfechtungsklage gegen den zu TOP 9 gefassten Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 (Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts). Ein Termin wurde für Anfang Juli 2019 anberaumt.

Die IFA Hotel & Touristik AG hat bezogen auf diesen Kapitalerhöhungsbeschluss als Antragstellerin im Freigabeverfahren die Feststellung begehrt, dass der in der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 unter TOP 9 gefasste Beschluss der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses nicht entgegensteht und die von der Klägerin im Anfechtungsverfahren behaupteten Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Der unter TOP 9 gefasste Beschluss ist im November 2018 im Freigabeverfahren vom zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf wegen offensichtlicher Unbegründetheit der Anfechtungsklage zur Eintragung in das Handelsregister freigegeben worden. Die Kapitalerhöhung ist inzwischen durchgeführt.

Auskunftsverfahren

Vor dem Landgericht Düsseldorf ist zudem ein Verfahren anhängig, mit welchem Auskunft zu in der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 gestellten Fragen in Bezug auf den Beteiligungserwerb der Gesellschaft an der Lopesan Hotel Management S.L. sowie die eingebrachten Sacheinlagen und deren Wertermittlung begehrt wird. Eine mündliche Verhandlung fand im November 2018 statt. Eine Entscheidung steht noch aus.