In ihrem Geschäftsbericht 2018, datierend vom 25.2.2019 berichtet die Jupiter Metallvertrieb zum Stand einer Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse (LG Köln, Az. 82 O 92/18):Ein Aktionär hatte gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 8 (Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014), Tagesordnungspunkt 9 (Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015), Tagesordnungspunkt 10 (Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016) und Tagesordnungspunkt 13 (Wahl des Aufsichtsrats), hinsichtlich der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
Name entfernt und
Name entfernt, Anfechtungsklage erhoben. Der Klage wurde durch erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Januar 2019 stattgegeben. Die Gesellschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Für das Kostenrisiko des Gerichtsverfahrens hat die Gesellschaft Rückstellungen gebildet.
Zu den angefochtenen Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 fasste die außerordentliche Hauptversammlung vom 9. Januar 2019 Bestätigungsbeschlüsse. Eine Anfechtungsklage gegen die Bestätigungsbeschlüsse wurde der Gesellschaft bisher nicht zugestellt.