Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

05.09.2019

Deutsche Balaton AG: Stand von Rechtsstreitigkeiten (auch mit Bezug zur Hyrican Informationssysteme AG)

Im Jahres- und Konzernabschluss für 2018, datierend von Juli 2019, berichtet die Deutsche Balaton AG über verschiedene Rechtsstreitigkeiten, an denen sie beteiligt ist:

Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 2016

Die vom Kleinstaktionär Name entfernt (damals Inhaber von 10 Aktien mit einem damaligen Börsenwert von 137 Euro oder einem Anteil von damals 0,00009% am Grundkapital der Deutsche Balaton AG) gegen vier von der Hauptversammlung am 31. August 2016 gefassten Beschlüsse beim Landgericht Mannheim erhobene Anfechtungsklage, in der die Gesellschaft nach § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wurde, wurde mit Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. Mai 2017 vollumfänglich abgewiesen. Der Aktionär ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. Mai 2017 wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. August 2018 vollumfänglich zurückgewiesen. Herr Name entfernt ist Vorstandsmitglied der Hyrican Informationssysteme AG, an der die Deutsche Balaton zur Zeit eine Beteiligung von über 45% mit einem aktuellen Börsenwert von rd. 6 Mio. Euro hält und eine Mehrheitsbeteiligung (über 50%) halten wird, sofern die durch rechtswidrigen Kapitalerhöhungen (gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2018) ausgegebenen Aktien von der Gesellschaft eingezogen werden. (Bei dem Verfahren vor dem LG Mannheim handelt es sich um das mit dem Aktenzeichen 24 O 94/16)

Rechtsstreit Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gegen die Hyrican Informationssysteme AG („Hyrican“)

Seit Anfang 2012 befinden wir uns in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten mit der Hyrican Informationssysteme AG. Den wichtigsten Rechtsstreit mit der Hyrican Informationssysteme AG, in dem es um die Unwirksamkeit von Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss der Hyrican Informationssysteme AG geht, haben wir bis in die letzte Instanz jeweils vollständig gewonnen. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2018 hat dieses uns wie bereits das Thüringer OLG und das Landgericht Erfurt in dem Rechtsstreit gegen die Hyrican Informationssysteme AG im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Beschlüsse zu Kapitalerhöhungen bei der Hyrican Informationssysteme AG vollumfänglich Recht gegeben. Das Thüringer OLG hatte die Revision nicht zugelassen. Gleichwohl hat die Hyrican Informationssysteme AG Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes steht nunmehr fest, dass die Hyrican Informationssysteme AG 850.000 Aktien aus der Bar- und Sachkapitalerhöhung pflicht- und rechtswidrig ausgegeben hat. Nach der erforderlichen, aber bisher leider nicht erfolgten Einziehung dieser Aktien oder anderweitigen Austragung aus dem Handelsregister beträgt die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Hyrican Informationssysteme AG maximal noch 4,0 Mio. Aktien. Hiervon hält die Deutsche Balaton einen Anteil von rund 2,2 Mio. Aktien, dies entspricht einem Anteil von rd. 55 % an 4,0 Mio. Aktien. (Das angesprochene Verfahren vor dem BGH trägt das Aktenzeichen II ZR 120/16)

Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Hauptversammlung 2017

Gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 haben die VCI Venture Capital und Immobilien AG, die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG und Herr Name entfernt Anfechtungsklage erhoben. Zwischen der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG und Herrn Name entfernt einerseits sowie der Gesellschaft andererseits wurde durch das Landgericht Mannheim auf Basis eines übereinstimmenden Vergleichsvorschlags vom 6. Februar 2018 und vom 7. Februar 2018 mit Beschluss vom 8. Februar 2018 ein gerichtlicher Vergleich festgestellt (einzusehen in der Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 19. Februar 2018). Die von der VCI Venture Capital und Immobilien AG aus Heidenheim danach weiterhin betriebene Anfechtungsklage wurde mit Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12. März 2018 vollumfänglich abgewiesen. Der Aktionär ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte bereits zuvor am 5. März 2018 entschieden, dass die gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2017 anhängige Klage der Eintragung nicht entgegensteht und etwaige Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lässt. Damit war der diesbezügliche Antrag der Deutsche Balaton AG vom 6. Dezember 2017 erfolgreich. (Hier handelt es sich um das Verfahren 24 O 63/17 beim LG Mannheim.)

Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 2018

Gegen alle Beschlüsse der Hauptversammlung vom 27. September 2018 hat die Aktionärin VCI Venture Capital und Immobilien AG Anfechtungsklage beim Landgericht Mannheim erhoben. Der gegnerische Rechtsanwalt hat mittlerweile das vorläufige Ruhen des Verfahrens beantragt, worüber das Gericht noch zu entscheiden hat. Ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung wurde auf Dezember 2019 terminiert. (Hier dürfte das Verfahren 24 O 78/18, LG Mannheim, angesprochen sein.)