Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

04.11.2019

DWS Group GmbH & Co. KGaA: Aktienrechtlicher Statusantrag zurückgewiesen

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 43/19

Mit Beschluss vom 24.10.2019 hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach § 98 AktG auf Antrag des Aktionärs Dr. Erzberger wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der DWS Group GmbH & Co. KGaA, Mainzer Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt am Main, folgende Entscheidung getroffen, die gem. § 99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:

„Der Antrag des Antragstellers vom 16.5.2019 festzustellen, dass bei der Antragsgegnerin der Aufsichtsrat ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner zusammen zu setzen ist, wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Verfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auf EUR 50.000,-- festgesetzt.“