Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

06.12.2019

NEXR Technologies SE: Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschluss über Kapitalerhöhung

NEXR Technologies SE

Berlin

WKN A1K03W / ISIN DE000A1K03W5

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den folgenden Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juli 2019 Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben hat: (i)

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 über die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 93 O 85/19 anhängig.

Berlin, im Dezember 2019

NEXR Technologies SE

Der geschäftsführende Direktor