NEXR Technologies SE
Berlin
WKN A1K03W / ISIN DE000A1K03W5
Bekanntmachung gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den folgenden Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juli 2019 Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben hat: (i)
Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 über die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts
Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 93 O 85/19 anhängig.
Berlin, im Dezember 2019
NEXR Technologies SE
Der geschäftsführende Direktor