5 Kap 1/19Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Beschluss
In Sachen
persönliche Daten entfernt (12 O 415/18 (2)) - Musterklägerin -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt, Gz.: 10009/18 KU/KU
Beigeladene:
1)
persönliche Daten entfernt (12 O 482/18)
2)
persönliche Daten entfernt (12 O 489/18)
3)
persönliche Daten entfernt (12 O 489/18)
4)
persönliche Daten entfernt (12 O 489/18)
5)
persönliche Daten entfernt (12 O 489/18)
6)
persönliche Daten entfernt (12 O 489/18)
7)
persönliche Daten entfernt (12 O 420/18)
8)
persönliche Daten entfernt (12 O 448/18)
9)
persönliche Daten entfernt (12 O 484/18)
10)
persönliche Daten entfernt Bornheim (12 O 432/18)
11)
persönliche Daten entfernt (12 O 447/18)
12)
persönliche Daten entfernt (12 O 427/18)
13)
persönliche Daten entfernt (12 O 271/18)
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen, Im alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler,
Gz.: 160/17-1JF17
14)
persönliche Daten entfernt (12 O 154/19)
15)
persönliche Daten entfernt (12 O 449/18)
Prozessbevollmächtigte der Beigeladenen zu 1) - 12) und 14) - 15):
Rechtsanwälte TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21,
72138 Kirchentellins
gegen
1) NORTRUST Goessler & Hacker GmbH Steuerberatungsgesellschaft, vertreten durch d. Geschäftsführer, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg - Musterbeklagte -
2) KSH Fund Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Große Bleichen 35, 20354 Hamburg - Musterbeklagte -
3) KSH Capital Partners AG, vertreten durch d. Vorstand, Yorckstraße 10, 24105 Kiel - Musterbeklagte -
4)
persönliche Daten entfernt - Musterbeklagter -
Prozessbevollmächtigte zu 1 - 3:
Rechtsanwälte D&H Dahm GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg
Prozessbevollmächtigte zu 4:
Rechtsanwälte Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, Gz.: DHO/81551-18/cme
hat der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Hilgenhövel, den Richter am Oberlandesgericht Bick und die Richterin am Oberlandesgericht Kruse am 20. November 2019 beschlossen:
Name entfernt wird zur Musterklägerin bestellt.
Gemäß §
10 Abs. 2 KapMuG können binnen sechs Monaten ab Bekanntmachung der Auswahl der Musterklägerin Forderungen gegenüber den Musterbeklagten schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde. Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung führt zur Verjährungshemmung. Der Anmelder ist kein Beteiligter des Musterverfahrens. Eine Bindungswirkung an den Musterentscheid tritt nicht ein. Ebenso wenig bindet ein im Musterverfahren abgeschlossener Vergleich den Anspruchsanmelder.
Die Anmeldung muss enthalten:
1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,
2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,
3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet und
4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Anmeldung eines Anspruchs eine Gebühr nach Ziffer 1902 des Kostenverzeichnisses zum GKG anfällt.
Dr. Hilgenhövel Bick Kruse
Unterzeichner:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht