Kremlin AG
Hamburg
WKN: A1PHFR
ISIN: DE000A1PHFR2
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG und §
249 Abs. 1 AktG
Die Kremlin AG gibt gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass die Aktionärin Deutsche Balaton AG, gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. November 2016 zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Ersatzmitglieder) sowie zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat.
Die Klage ist beim Landgericht Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen unter der Geschäftsnummer
407 HKO 96/16 anhängig.
Steinheim, im Februar 2017
Kremlin AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger