Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

07.02.2017

KREMLIN AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Aufsichtsratswahl und Kapitalerhöhung

Kremlin AG

Hamburg

WKN: A1PHFR

ISIN: DE000A1PHFR2

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG

Die Kremlin AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass die Aktionärin Deutsche Balaton AG, gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. November 2016 zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Ersatzmitglieder) sowie zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat.

Die Klage ist beim Landgericht Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen unter der Geschäftsnummer 407 HKO 96/16 anhängig.

Steinheim, im Februar 2017

Kremlin AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger