Karwendelbahn AG
Mittenwald
WKN: 825760
ISIN: DE0008257601
Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeitsklage gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG und §
249 Abs. 1 AktG
Die Karwendelbahn AG gibt gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass der Aktionär Markt Mittenwald, gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Juli 2016 zu Tagesordnungspunkt 1, mit dem Herr Wolfgang Erhard Reich, Herr Wolfgang Wilhelm Reich und Herr Gerhard Proksch in den Aufsichtsrat gewählt worden sind, Nichtigkeitsklage erhoben hat. Hilfsweise das die Feststellung dieser Beschlussfassung unwirksam ist.
Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 1460/16 anhängig.
Die Karwendelbahn AG gibt gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass der Aktionär Beteiligungen im Baltikum u.a., gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 29. Juli 2016 zu Tagesordnungspunkt 2: Sonderprüfungsantrag betreffs Vorgänge in der Geschäftsführung sowie zu Tagesordnungspunkt 3: Sonderprüfung Betreffs Verflechtung von Konsortium AG und Karwendelbahn AG, Anfechtungsklage erhoben hat.
Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen
5 HK O 14714/16 anhängig.
Ein Termin zur Güteverhandlung ist auf den 26.01.2017 bestimmt worden.
Mittenwald, im Dezember 2016
Karwendelbahn AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger