Porsche Automobil Holding SE
Stuttgart
Bekanntmachung gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2016 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat:
Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands) und Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats).
Die Klage ist vor dem Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen
31 O 33/16 KfH AktG anhängig.
Stuttgart, im August 2016
Porsche Automobil Holding SE
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger