Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

15.08.2016

Porsche Automobil Holding SE: Anfechtsungs- und Nichtigkeitsklage gegen Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Porsche Automobil Holding SE

Stuttgart

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2016 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat:

Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands) und Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats).

Die Klage ist vor dem Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 31 O 33/16 KfH AktG anhängig.

Stuttgart, im August 2016

Porsche Automobil Holding SE

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger