29.04.2020
Im November 2018 hat ein Aktionär beim Landgericht Stuttgart ein sogenanntes Statusverfahren gemäß § 98 AktG eingeleitet und die gerichtliche Feststellung beantragt, dass der Aufsichtsrat der Porsche SE abweichend von seiner derzeitigen Zusammensetzung je zur Hälfte mit Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern zu besetzen sei. Mit Beschluss vom 27. Januar 2020 hat das Landgericht Stuttgart im Wege von Zwischenentscheidungen Verfahrensanträge der Porsche SE zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidungen hat die Porsche SE Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung in der Sache ist noch nicht ergangen. Die Porsche SE ist der Auffassung, dass ihr Aufsichtsrat ordnungsgemäß zusammengesetzt und der Antrag unbegründet ist.