29.04.2020
In den aktienrechtlichen Verfahren hatte das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 19. Dezember 2017 der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eines Aktionärs gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 stattgegeben. Die von der Porsche SE eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 18. November 2019 zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Porsche SE am 20. Dezember 2019 Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Die Porsche SE hält die Klage weiterhin für unbegründet.