06.04.2020
Mehrere Aktionäre hatten im Vorjahr gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 19. März 2018 gefassten Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Das Landgericht Berlin (94 O 38/18) hat die Klage im Berichtsjahr mit Urteil vom 12. Oktober 2018 abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.