06.04.2020
Mehrere Aktionäre hatten im Berichtsjahr gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 14. März 2019 gefassten Beschlüsse zu Punkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung) und Punkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs) der Tagesordnung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG im März 2020 wird ein vereinfachter neuer Vorschlag zur Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vorgelegt werden. Die Klage wurde zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2019/20 zurückgenommen.