04.05.2020
Weber & Ott AG: Gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren wegen Squeeze-out bestellt
Landgericht Nürnberg-Fürth
Bekanntmachung
1 HK O 7281/19
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 7281/19 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in der Hauptversammlung der Weber & Ott AG vom 28.08.2019 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RSL Investment GmbH als Hauptaktionärin anhängig.
Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt:
Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt Franz-Josef-Str. 0 80801 München
Walther, Vorsitzender Richter am Landgericht