Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

04.05.2020

Weber & Ott AG: Gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren wegen Squeeze-out bestellt

Landgericht Nürnberg-Fürth

Bekanntmachung

1 HK O 7281/19

Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 7281/19 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in der Hauptversammlung der Weber & Ott AG vom 28.08.2019 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RSL Investment GmbH als Hauptaktionärin anhängig.

Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt:

Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt Franz-Josef-Str. 0 80801 München

Walther, Vorsitzender Richter am Landgericht