Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

29.09.2015

Nordzucker Holding AG: Anfechtungsklage gegen Satzungsänderung wegen Rübenlieferungsanspruch

Nordzucker Holding AG

Braunschweig

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 S. 1 AktG

Der Vorstand der Nordzucker Holding AG gibt bekannt, dass gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschluss (Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsregelung zur Ausübung des Lieferanspruchs) Anfechtungsklage erhoben wurde. Die Klage ist bei der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover unter dem Aktenzeichen 26 O 55/15 anhängig.

Es ist ein schriftliches Vorverfahren nach § 276 ZPO angeordnet worden, ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde nicht bestimmt. Braunschweig im September 2015

Der Vorstand