Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

01.04.2020

vPE WertpapierhandelsBank AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern

vPE WertpapierhandelsBank AG

München

– WKN 691 160 –

– ISIN DE0006911605 –

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG über die Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen folgende von der ordentlichen Hauptversammlung der vPE WertpapierhandelsBank AG am 23. Oktober 2019 gefasste Beschlüsse erhoben hat:

1. den Beschluss zum Tagesordnungspunkt 10 über die Neuwahl von Herrn Name entfernt als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat;

2. den Beschluss zum Tagesordnungspunkt 12 über die Neuwahl von Herrn Name entfernt als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat; und

3. den Beschluss zum Tagesordnungspunkt 14 über die Neuwahl von Herrn Name entfernt als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat.

Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichnen 5 HK O 17731/19 anhängig.

München, im März 2020

vPE WertpapierhandelsBank AG

Der Vorstand