Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

17.03.2020

Grammer AG: Anfechtungsverfahren beendet

Grammer AG

Amberg

ISIN DE 589540

Wertpapierkennnummer DE 0005895403

Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 Aktiengesetz

Die Grammer AG gibt bekannt, dass der vor der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 1 HK O 3954/17 geführte Anfechtungsprozess beendet wurde. Kläger im Anfechtungsverfahren war die Cascade International Investment GmbH (Prozessbevollmächtigter Franz Enderle – Bub, Gauweiler & Partner); Beklagte war die Grammer AG (Prozessbevollmächtigte u.a. Dr. Gerrit Clasen und Philipp Beckers – Ashurst LLP).

Die Parteien haben den Rechtsstreit mit Erklärungen übereinstimmend schriftsätzlich gegenüber dem Gericht vom 5. Februar 2020 für erledigt erklärt. Die Anfechtungsklage richtete sich gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 24. Mai 2017 und 13. Juni 2018, mit denen u.a. jeweils Vorstand und Aufsichtsrat entlastet wurden.

Mit Blick auf die Verfahrensbeendigung haben die Parteien vereinbart:

"1. [Die Kl.] erklärt (im Hinblick auf eine etwaige teilweise Erstattung der Gerichtskosten nach 1211 KV GKG Nr. 4) das obige Verfahren zeitnah schriftsätzlich für übereinstimmend erledigt. [Die Kl.] erklärt ferner, dass sie im obigen Verfahren keine Anwaltskosten, Auslagen oder die Erstattung von Gerichtskosten geltend macht und keinen Kostenantrag stellt.

2. [Die Bekl.] stimmt der Erledigungserklärung von Cascade schriftsätzlich zu und erklärt, dass sie im Hinblick auf die diesseitigen Anwaltskosten und Auslagen im obigen Verfahren keinen Kostenantrag stellen bzw. keine Kosten geltend machen wird.

3. Im Ergebnis trägt damit im obigen Verfahren jede Seite ihre jeweiligen Anwaltskosten und Auslagen; die (ggf. reduzierten) Gerichtskosten trägt [die Kl.].

4. [Die Bekl.] bestätigt hiermit ferner, dass sie im Fall einer entsprechenden Beendigung des obigen Verfahrens gemäß vorstehender Ziffern 1. – 3. in den weiteren Verfahren (einstweiliges Verfügungsverfahren iS Prevent ./. Grammer, LG Nürnberg-Fürth, Az. 3 HK O 2070/17; Streit über Einberufungsverlangen iS Cascade ./. Grammer, AG Amberg, Az. 150 AR 6/17 bzw. OLG Nürnberg, Az. 12 W 632/17) auf die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen verzichtet bzw. aus etwaigen insoweit bereits ergangenen Kostenentscheidungen keine Rechte mehr geltend machen wird. Hiervon unberührt bleiben etwaige bereits erstattete Kosten; es erfolgt keine Rückzahlung."

(Redaktionelle Anpassungen in [eckigen Klammern])

Amberg, im März 2020

Grammer AG

Der Vorstand