Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

16.03.2020

NeXR Technologies SE: Klagen gegen Kapitalerhöhung zurückgenommen

NeXR Technologies SE

Berlin

- ISIN DE000A1K03W5 -

WKN A1K03W -

Bekanntmachung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, § 248a AktG Rücknahme Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschluss

Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, § 248a AktG geben wir bekannt:

Wie im Bundesanzeiger am 25. Oktober 2019 / 5. November 2019 und 6. Dezember 2019 bekannt gemacht, hatten zwei Aktionäre beim Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, Aktenzeichen 91 O 69/19 und 93 O 85/19, Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erhoben.

Die vorgenannten Verfahren wurden jeweils durch Klagerücknahme beendet. Es sind hierfür keine Leistungen der Gesellschaft und keine ihr zurechenbaren Leistungen Dritter vereinbart oder verabredet.

Berlin, im März 2020

NeXR Technologies SE

Der geschäftsführende Direktor Der Verwaltungsrat