Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

15.04.2020

Webhelp Deutschland GmbH: Aufsichtsrat gemäß MitbestG ist zu bilden

Landgericht Nürnberg-Fürth

Abteilung für Zivilsachen

1 HK O 1796/20 – 31.03.2020

In Sachen Gesamtbetriebsrat der Webhelp Deutschland GmbH ./. Webhelp Deutschland GmbH wg. Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04.05.1976 (BGBl. I S. 1130) zu bilden ist.