15.04.2020
Webhelp Deutschland GmbH: Aufsichtsrat gemäß MitbestG ist zu bilden
Landgericht Nürnberg-Fürth
Abteilung für Zivilsachen
1 HK O 1796/20 – 31.03.2020
In Sachen Gesamtbetriebsrat der Webhelp Deutschland GmbH ./. Webhelp Deutschland GmbH wg. Zusammensetzung des Aufsichtsrates
Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04.05.1976 (BGBl. I S. 1130) zu bilden ist.