Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

19.11.2015

WKN AG: Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Jahresabschlusses

WKN AG

Husum

Bekanntmachung gemäß §§ 256 Absatz 7 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1, 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 256 Absatz 7 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1, 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des vom Vorstand am 13. März 2013 aufgestellten, am 20. März 2013 von dem Abschlussprüfer RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Testat versehenen und am 16. April 2013 vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschluss der WKN AG, Husum, zum 31. Dezember 2012 beim Landgericht Flensburg, Kammer für Handelssachen, Aktenzeichen 6 HKO 62/15, erhoben wurde.

Der Jahresabschluss, dessen Nichtigkeit festgestellt werden soll, wurde am 7. Februar 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren (§ 276 ZPO) angeordnet.

Husum, im November 2015

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger