Volkswagen Aktiengesellschaft
Wolfsburg
ISIN: DE0007664005 / DE0007664039
Bekanntmachung gemäß §§
248a,
149 Abs. 2 AktG
Gemäß §§
248a,
149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt:
Das Verfahren über die gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG vom 10. Mai 2017 erhobene Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist beendet. Nachdem das Landgericht Hannover die Klage mit Urteil vom 31. Juli 2018 abgewiesen hatte (Az. 32 O 34/17), hat der Kläger, die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V., die Berufung gegen diese Entscheidung des Landgerichts Hannover am 26. März 2020 zurückgenommen. Die Rücknahme der Berufung beruht auf einer Verständigung des Klägers mit der Volkswagen AG, dass die Volkswagen AG für das Verfahren in der ersten und zweiten Instanz keinen Kostenfestsetzungsantrag stellen wird.
Wolfsburg, im Mai 2020
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand