Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

07.05.2020

Volkswagen AG: Verfahren um Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 durch Berufungsrücknahme beendet

Volkswagen Aktiengesellschaft

Wolfsburg

ISIN: DE0007664005 / DE0007664039

Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt:

Das Verfahren über die gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG vom 10. Mai 2017 erhobene Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist beendet. Nachdem das Landgericht Hannover die Klage mit Urteil vom 31. Juli 2018 abgewiesen hatte (Az. 32 O 34/17), hat der Kläger, die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V., die Berufung gegen diese Entscheidung des Landgerichts Hannover am 26. März 2020 zurückgenommen. Die Rücknahme der Berufung beruht auf einer Verständigung des Klägers mit der Volkswagen AG, dass die Volkswagen AG für das Verfahren in der ersten und zweiten Instanz keinen Kostenfestsetzungsantrag stellen wird.

Wolfsburg, im Mai 2020

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand