Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

25.10.2017

GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA: Erfolgreiche Nichtigkeitsklage gegen alle Beschlüsse einer nicht wirksam einberufenen Hauptversammlung

GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA

Schwäbisch Hall

Aktien-ISIN: DE0006040447

Genussschein-ISIN: DE0003287181

Bekanntmachung gemäß § 248a AktG

Die Gesellschaft hatte am 11. August 2016 bekanntgemacht, dass ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die GUB Management GmbH, Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse einer durch den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Name entfernt einberufenen Hauptversammlung erhoben hat. Dieser Nichtigkeitsklage vor dem Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen: 31 O 25/16 KfH) wurde mit Urteil vom 1.9.2017 stattgegeben. Sämtliche Beschlüsse der durch Herrn Name entfernt am 19. Mai 2016 abgehaltenen „Hauptversammlung“ wurden dabei mangels wirksamer Einberufung durch das Landgericht Stuttgart für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Name entfernt und Name entfernt, wurden auf Antrag eines Aktionärs durch die Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 mit einstimmigem Beschluss als Aufsichtsrat abberufen.

Obersulm, im Oktober 2017

GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA