GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA
Schwäbisch Hall
Aktien-ISIN: DE0006040447
Genussschein-ISIN: DE0003287181
Bekanntmachung gemäß §
248a AktG
Die Gesellschaft hatte am 11. August 2016 bekanntgemacht, dass ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die GUB Management GmbH, Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse einer durch den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden
Name entfernt einberufenen Hauptversammlung erhoben hat. Dieser Nichtigkeitsklage vor dem Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen:
31 O 25/16 KfH) wurde mit Urteil vom 1.9.2017 stattgegeben. Sämtliche Beschlüsse der durch Herrn
Name entfernt am 19. Mai 2016 abgehaltenen „Hauptversammlung“ wurden dabei mangels wirksamer Einberufung durch das Landgericht Stuttgart für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder
Name entfernt und
Name entfernt, wurden auf Antrag eines Aktionärs durch die Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 mit einstimmigem Beschluss als Aufsichtsrat abberufen.
Obersulm, im Oktober 2017
GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA