Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

28.05.2020

General Technologies AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse zu Satzungsänderung und Wahl von Aufsichtsräten

General Technologies AG

Frankfurt

WKN A0JC0X

ISIN DE000A0JC0X4

Bekanntmachung gem. §§ 246 Abs. 4 , 249 Abs. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär der Gesellschaft hat gegen auf der ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.03.2020 gefasste Beschlüsse Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klage richtet sich gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 der außerordentlichen Hauptversammlung (Beschlussfassung über die Änderung der Satzung hinsichtlich der Wahl des Ortes für die Hauptversammlung), zu Tagesordnungspunkt 5a und 5b der ordentlichen Hauptversammlung (Beschlussfassung über die Wahl zweier Aufsichtsräte).

Die Klage ist beim Landgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen 3-05 O 27/20 rechtshängig.

Frankfurt, im Mai 2020

General Technologies AG

Der Vorstand