Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

27.05.2020

innogy SE: Klagen gegen Beschluss über Squeeze-out

innogy SE

Essen

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungsklagen gegen einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 gefassten Beschluss („Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)“) Anfechtungsklagen, hilfsweise Nichtigkeitsklagen und äußerst hilfsweise Beschlussfeststellungsklagen, vor dem Landgericht Dortmund erhoben haben, die dort unter den Aktenzeichen 18 O 16/20 und 18 O 15/20 rechtshängig sind bzw. waren.

Essen, im Mai 2020

innogy SE

Der Vorstand