innogy SE
Essen
Bekanntmachung nach §
248a AktG
Gemäß §
248a AktG geben wir bekannt, dass die beim Landgericht Dortmund rechtshängige Anfechtungsklage des Aktionärs ITHAKA SICAV-FIS unter dem Aktenzeichen 18 O 15/20 von dem Kläger vollumfänglich zurückgenommen wurde und dass die innogy SE, die E.ON SE und ITHAKA SICAV-Fis die folgende Vereinbarung getroffen haben:
Vergleichsvertrag
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