Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

27.05.2020

innogy SE: Vergleich zu einer Anfechtungsklage gegen Squeeze-out

innogy SE

Essen

Bekanntmachung nach § 248a AktG

Gemäß § 248a AktG geben wir bekannt, dass die beim Landgericht Dortmund rechtshängige Anfechtungsklage des Aktionärs ITHAKA SICAV-FIS unter dem Aktenzeichen 18 O 15/20 von dem Kläger vollumfänglich zurückgenommen wurde und dass die innogy SE, die E.ON SE und ITHAKA SICAV-Fis die folgende Vereinbarung getroffen haben:

Vergleichsvertrag

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