Verallia Deutschland AG
Bad Wurzach
Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG zur Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Horizon Holdings Germany GmbH und der Verallia Deutschland AG
In dem Spruchverfahren betreffend den am 25.04.2016 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Horizon Holdings Germany GmbH, Bad Wurzach (vormals mit Sitz in München) als herrschendem Unternehmen und der Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG), Bad Wurzach, als beherrschtem Unternehmen hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Beschluss vom 04.05.2020 (Az.
20 W 3/19) die Beschwerden von verschiedenen Antragstellern gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 24.09.2018 (Az.
42 O 49/16 KfHSpruchG) zurückgewiesen; die Beschwerde des Antragstellers zu 29) wurde hierbei mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass seine Anträge unbegründet sind. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG bekannt gemacht:
Landgericht Stuttgart
Aktenzeichen:
42 O 49/16 KfHSpruchG Beschluss
In dem Spruchverfahren
48 Antragsteller49)
Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, als Vertreter der nicht antragstellenden Aktionäre, (…), Stuttgart – Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten (§ 6 SpruchG) –
Prozessbevollmächtigter zu 1) – 4): Rechtsanwalt Markus Jaeckel, (…), München
Prozessbevollmächtigte zu 5) – 11), 14), 28): Rechtsanwälte Arendts Anwälte, (…), Grünwald
Prozessbevollmächtigter zu 13): Rechtsanwalt Bernhard Schäfer, (…), Egenhofen,
Prozessbevollmächtigter zu 15) – 16), 23), 30): Rechtsanwalt Axel Conzelmann, (…), Baden-Baden
Zustellungsbevollmächtigter zu 18) – 22): Thomas Lüllemann, (…), Hamburg
Zustellungsbevollmächtigter zu 24) – 27): Georg Eckert, (…), Schwaig
Prozessbevollmächtigter zu 41): Rechtsanwalt Horst Hoffmann, (…), Köln,
Prozessbevollmächtigter zu 42): Rechtsanwalt Ulrich Klauke, (…), Dortmund
Prozessbevollmächtigter zu 43): Rechtsanwälte Lister Anwälte, (…), Hannover,
Prozessbevollmächtigter zu 45) – 46): Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, (…), Berlin
Prozessbevollmächtigter zu 47) – 48): Rechtsanwalt Dr. jur. Dietrich Ratthey, (…), Falkensee
gegen
Horizon Holdings Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, c/o Panazee Consulting GmbH, August-Kühn-Straße 11, 80339 München – Antragsgegnerin –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Linklaters LLP, Prinzregentenplatz 10, 81675 München, Gz.: L235534
wegen Feststellung
hat das Landgericht Stuttgart – 42. Kammer für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Ropertz, den Handelsrichter von Au und den Handelsrichter Jensen am 24.09.2018 beschlossen:
1.
Die Anträge der Antragsteller Ziff. 29, 47 und 48 auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung und eines angemessenen Ausgleichs werden als unzulässig verworfen.
2.
Die Anträge der übrigen Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters der nicht antragstellenden Aktionäre auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung und eines angemessenen Ausgleichs werden zurückgewiesen.
3.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht antragstellenden Aktionäre. Außergerichtliche Kosten der Antragsteller werden nicht erstattet.
4.
Der Geschäftswert wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.
Bad Wurzach, 27. Mai 2020
Verallia Deutschland AG
Der Vorstand