Allianz SE München ISIN DE0008404005 Bekanntmachung gemäß §§
248a,
249 Absatz 1 Satz 1 AktG
Gemäß §
248a AktG geben wir bekannt, dass die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Allianz SE vom 8. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands) und zu Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) rechtskräftig beendet ist.
Die Klage wurde durch erstinstanzliches Urteil des Landgerichts München I vom 12. März 2020 vollumfänglich abgewiesen. Die dagegen von den Klägern eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht München wurde mit Erklärung der Kläger vom 21. September 2020 zurückgenommen. Die Abweisung der Klage ist damit rechtskräftig.
Mit den Klägern wurden keine Vereinbarungen oder Nebenabreden im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung getroffen.
Die Klage war beim Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen
5 HK O 7917/19 sowie beim Oberlandesgericht München unter dem Aktenzeichen 23 U 1835/20 anhängig.