JDC Group AG
Wiesbaden
WKN A0B9N3
ISIN DE000A0B9N37
Bekanntmachung gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Im Nachgang zur ordentlichen Hauptversammlung der JDC Group AG vom 30. Oktober 2020 hat ein Aktionär Anfechtungsklage gegen
― den Beschluss der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 (Tagesordnungspunkt 2),
― den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl von Herrn Markus Drews zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5d),
― den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl von Herrn Prof. Dr. Markus Petry zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5e),
― den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl von Herrn Dr. Igor Radovic zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5f),
― den Beschluss der Hauptversammlung über die Erweiterung des Aufsichtsrats der Gesellschaft von fünf auf sechs Mitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung (Tagesordnungspunkt 6) sowie
― den Beschluss der Hauptversammlung über die Änderung des § 24 der Satzung (Tagesordnungspunkt 7),
erhoben.
Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 106/20 anhängig.
Wiesbaden, im Dezember 2020
JDC Group AG
Der Vorstand