Signature AG
München
Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungsklagen nach §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Zwei Aktionäre haben gegen die auf der Hauptversammlung der Signature AG vom 04. August 2020 gefassten Beschlüsse
1. zu Tagesordnungspunkt 1, wonach Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats der Signature AG mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung vom 04. August 2020 abberufen wurden;
2. zu Tagesordnungspunkt 2.a, wonach Herr
Name entfernt mit Wirkung ab der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 04. August 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde;
3. zu Tagesordnungspunkt 2.b, wonach Herr
Name entfernt mit Wirkung ab der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 04. August 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde;
4. zu Tagesordnungspunkt 2.c, wonach Herr
Name entfernt mit Wirkung ab der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 04. August 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde;
Anfechtungsklagen vor dem Landgericht München I erhoben. Die Klagen sind zu einem Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 11534/20 verbunden.
Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Signature AG
Der Vorstand
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