Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

26.11.2020

gamigo AG: Anfechtungs- und positive Beschlussfeststellungsklage zu ablehnenden Beschlüssen zu Sonderprüfungen, Vertrauensentzug und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

gamigo AG

Hamburg

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Drei Aktionäre unserer Gesellschaft haben gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Juli 2020 gefassten Beschlüsse zu

― dem Tagesordnungspunkt 13: Durchführung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Untersuchung des Verhaltens des Vorstands Name entfernt im Zusammenhang mit der Absage der für den 09.01.2018 eingeladenen ordentlichen Hauptversammlung der gamigo AG,

― dem Tagesordnungspunkt 14: Durchführung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Untersuchung des Verhaltens des Vorstands Name entfernt im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der gamigo AG einerseits und der next idea GmbH und der Brimides GmbH andererseits, insbesondere in Zusammenhang mit den Unternehmenskaufverträgen Ur.-Nr. 1444/2015 und 1445/2015 vom 05.10.2015 und 1185/2016 vom 30.06.2016 des Notars Dr. Name entfernt, Hamburg,

― dem Tagesordnungspunkt 15: Durchführung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Untersuchung des Verhaltens des Vorstands Name entfernt im Rahmen des operativen Geschäfts der gamigo AG,

― dem Tagesordnungspunkt 16: Durchführung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Untersuchung des Verhaltens des Vorstands Name entfernt im Zusammenhang mit weiteren Hauptversammlungen der gamigo AG,

― dem Tagesordnungspunkt 17: Durchführung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Untersuchung der am 09.05.2018 gegenüber der Entercon AG vorgelegten Unterlagen, durch welche die Entercon AG den zu diesem Zeitpunkt von der Samarion SE gehaltenen Aktienanteil an der gamigo AG in Höhe von 35,1% mit 67.134.108 EUR bewertete, während die ProSiebenSat.1 Media SE in ihrem Konzernabschluss zum 31.12.2017 den Wert ihres Aktienanteils an der gamigo AG in Höhe von 33% mit lediglich 10 Mio. EUR bewertete,

― dem Tagesordnungspunkt 18: Bestellung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Sonderprüfer, verbunden mit der Berechtigung, die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Branche der Gesellschaft, heranzuziehen,

― dem Tagesordnungspunkt 19: Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand Name entfernt,

― dem Tagesordnungspunkt 20: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand Name entfernt wegen Verletzung der Geschäftsführungspflichten gemäß § 93 Abs. 2 AktG und gegen die involvierten Berater der gamigo AG im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der gamigo AG einerseits und der next idea GmbH und der Brimides GmbH andererseits in Zusammenhang mit den Unternehmenskaufverträgen Ur.-Nr. 1444/2015 und 1445/2015 vom 05.10.2015 und 1185/2016 vom 30.06.2016 des Notars Dr. Name entfernt, Hamburg,

― dem Tagesordnungspunkt 21: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand Name entfernt und gegen die involvierten Berater der gamigo AG wegen und in Zusammenhang mit der Absage der ordentlichen Hauptversammlung der gamigo AG am 09.01.2018

Anfechtungsklage erhoben. Die Hauptversammlung hatte die Beschlüsse, entsprechenden den Tagesordnungspunkten gemäß der im Bundesanzeiger am 29. Juni 2020 bekannt gemachten Ergänzung der Tagesordnung, abgelehnt.

Die drei Aktionäre haben ferner Klage auf Feststellung erhoben, dass Beschlüsse entsprechend den vorgenannten Tagesordnungspunkten in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Juli 2020 gefasst wurden.

Die Klage ist vor dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 417 HKO 76/20 anhängig.