Landgericht Berlin
Beschluss
102 O 72/17 AktG – 09.03.2018
In dem Verfahren nach den §§
98,
99 AktG
Beteiligte:
1. Herr Dr. Konrad Erzberger,
Anschrift entfernt,
Antragsteller,
2. Delivery Hero AG, vertreten d. d. Vorstand
Name entfernt,
Name entfernt, d. Aufsichtsratsmitglied
Name entfernt,
Name entfernt,
Name entfernt,
Name entfernt,
Name entfernt und
Name entfernt, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin,
Antragsgegnerin,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf, -
3. Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Haubachstraße 76, 22765 Hamburg
hat die Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin am 09.03.2018 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pade und die Handelsrichter Peters und Söllner beschlossen:
1. Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat bestehend aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zu bilden ist.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
Pade, Vorsitzender Richter am Landgericht