Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

11.03.2021

Aurubis AG: Klage gegen Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat rechtskräftig abgewiesen

Aurubis AG

Hamburg

- ISIN DE 000 67 66 504 -

Bekanntmachung gemäß § 248a AktG

Gemäß § 248 a AktG geben wir bekannt, dass die von einem Aktionär erhobene Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Februar 2020 zu den Tagesordnungspunkten 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands) und 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung mit Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 2 für Handelssachen (402 HKO 21/20), vom 22. Januar 2020 vollumfänglich abgewiesen wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mit dem Kläger wurde keine Vereinbarung oder Nebenabrede im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung getroffen.

Hamburg, im Februar 2021

Aurubis AG

Der Vorstand