Sport1 Medien AG
Ismaning
– WKN 914720 –
– ISIN DE0009147207 –
Bekanntmachung gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
Gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass vier Aktionäre Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklagen gegen von der Hauptversammlung am 9. Dezember 2020 gefasste Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019), Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019), Tagesordnungspunkt 4 (Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020) und Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Sport1 Holding GmbH) erhoben haben.
Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 415/21 anhängig.
Ismaning, im Februar 2021
Sport1 Medien AG
Der Vorstand