Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

16.02.2021

Karwendelbahn AG: Noch eine Anfechtungsklage

Karwendelbahn AG

Mittenwald

WKN: 825760

ISIN: DE0008257601

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG

Die Karwendelbahn AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassungen zu TOP 26 bis TOP 29 der Hauptversammlung am 18.12.2020 erhoben wurde, hilfsweise, dass die Feststellung dieser Beschlussfassung unwirksam ist.

Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 723/21 anhängig.

Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

Mittenwald/Heidenheim, im Februar 2021

Karwendelbahn AG

Der Vorstand