Constantin Medien AG
Ismaning
– WKN 914720 –
– ISIN DE0009147207 –
Bekanntmachung gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
Gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Nichtigkeits- und hilfsweise Anfechtungsklage gegen von der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2018 gefasste Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017), Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017), Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über (i) die Aufhebung des von der Hauptversammlung am 9./10. November 2016 zu Tagesordnungspunkt 10 gefassten Beschlusses über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen die Herren
Name entfernt und
Name entfernt sowie die Stella Finanz AG sowie (ii) den Widerruf der Bestellung des bzw. der insoweit von der Hauptversammlung am 9./10. November 2016 zu Tagesordnungspunkt 11 (auch hilfsweise) bestellten besonderen Vertreter), Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23. August 2017 zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats), Tagesordnungspunkt 11 (Beschlussfassung über die Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23. August 2017 (i) zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder
Name entfernt,
Name entfernt und
Name entfernt, den amtierenden Vorstandsvorsitzenden
Name entfernt, den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden
Name entfernt, den Aktionär
Name entfernt sowie die KF 15 GmbH und die DHV GmbH und (ii) zur Bestellung von Herrn
Name entfernt zum besonderen Vertreter) erhoben haben.
Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen
5 HK O 7935/18 (2) anhängig.
Ismaning, im Juli 2018
Constantin Medien AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger