Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

18.06.2018

Stada Arzneimittel AG: Beschwerde im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

21 W 32/18

LG Frankfurt am Main 3-05 O 85/17

Mit Beschluss vom 25. Mai 2018 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach § 98 AktG wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der STADA Arzneimittel AG, Stadastr. 2-8, 61118 Bad Vilbel veranlasst durch den Antrag des Aktionärs Dr. Erzberger folgende Entscheidung getroffen, die gem. § 99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

Quelle: Bundesanzeiger