Oberlandesgericht Frankfurt am Main
21 W 32/18LG Frankfurt am Main
3-05 O 85/17Mit Beschluss vom 25. Mai 2018 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach §
98 AktG wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der STADA Arzneimittel AG, Stadastr. 2-8, 61118 Bad Vilbel veranlasst durch den Antrag des Aktionärs Dr. Erzberger folgende Entscheidung getroffen, die gem. §
99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
Quelle: Bundesanzeiger