HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß §§
248a,
149 Abs. 2 AktG
Gemäß §§
248a,
149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass die gegen den einzigen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. November 2020 der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG anhängig gemachte Anfechtungsklage des Aktionärs ITHAKA SICAV FIS, die beim Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 31 O 44/20 geführt wurde, vollumfänglich zurückgenommen wurde.
Die Klagerücknahme beruht auf der folgenden Vereinbarung, die die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG und ITHAKA SICAV FIS getroffen haben:
Vergleichsvertrag
Der Text des Vergleichsvertrags ist im Bundesanzeiger veröffentlicht, wird hier aber wegen möglichen urheberrechtlichen Schutzes nicht wiedergegeben.