„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“
Osnabrück
WKN 686410 / ISIN DE0006864101
Bekanntmachung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §
248a AktG Rücknahme Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §
248a AktG geben wir bekannt:
Wie im Bundesanzeiger am 30.12.2020 bekannt gemacht, hat ein Aktionär beim Landgericht Hannover, Kammer für Handelssachen, Aktenzeichen 23 O 69/20, Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. September 2020 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 1 über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 sowie zu Tagesordnungspunkt 6 über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals erhoben.
Das vorgenannte Verfahren wurde durch Klagerücknahme beendet. Es sind hierfür keine Leistungen der beklagten Gesellschaft, jedoch eine ihr zurechenbare Leistung eines Dritten, der Offshore Capital Verwaltung GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn
persönliche Daten entfernt, dieser zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der Beklagten, in Form einer Zahlung von EUR 15.000,00 an die Klägerin zu Händen ihres Prozessbevollmächtigten, die btu beraterpartner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Oberursel, vertreten durch Rechtsanwalt Florian Stahl, erbracht worden. Die Leistung wurde Zug um Zug gegen die Erklärung der Rücknahme der Klage erbracht. Weitere (schriftliche) Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Die beklagte Gesellschaft wurde durch ihren Prozessbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Florian Dobroschke, Hamburg, vertreten.
Hamburg, im Januar 2021
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand Der Aufsichtsrat