Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

07.01.2021

OSRAM Licht AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschluss über Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag sowie Nachwahlen zum Aufsichtsrat

OSRAM Licht AG

München

ISIN DE000LED4000 / WKN LED400

Bekanntmachung gemäß §§ 251 Abs. 3, 249 Abs. 1 Satz 1, 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 251 Abs. 3, 249 Abs. 1 Satz 1, 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Aktionäre haben Anfechtungsklagen (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklagen (§ 249 AktG) gegen folgende in der außerordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 3. November 2020 gefasste Beschlüsse erhoben:

• Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH

• Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Die zu einem Verfahren verbundenen Klagen sind bei dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16188/20 rechtshängig.

München, im Januar 2021

OSRAM Licht AG

Der Vorstand