OSRAM Licht AG
München
ISIN DE000LED4000 / WKN LED400
Bekanntmachung gemäß §§
251 Abs. 3,
249 Abs. 1 Satz 1,
246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Gemäß §§
251 Abs. 3,
249 Abs. 1 Satz 1,
246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Aktionäre haben Anfechtungsklagen (§
246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklagen (§
249 AktG) gegen folgende in der außerordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 3. November 2020 gefasste Beschlüsse erhoben:
• Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH
• Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Die zu einem Verfahren verbundenen Klagen sind bei dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16188/20 rechtshängig.
München, im Januar 2021
OSRAM Licht AG
Der Vorstand