Oberlandesgericht Frankfurt am Main
21 W 28/18
LG Frankfurt am Main 3-05 O 93/17
Mit Beschluss vom 25. Mai 2018 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach §
98 AktG wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Pfeiffer Vacuum Technology AG, Berliner Straße 43, 35614 Aßlar veranlasst durch den Antrag des Aktionärs Dr. Erzberger folgende Entscheidung getroffen, die gem. §
99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 Euro festgesetzt.