Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

04.03.2021

Deutsche Wohnen SE: Beschwerden im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

21 W 134/20

LG Frankfurt am Main 3-05 O 63/17

Mit Beschluss vom 23.02.2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach § 98 AktG wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen SE, Sitz Pfaffenwiese 300, 65929 Frankfurt am Main, Postanschrift Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin veranlasst durch den Antrag des Aktionärs Dr. Erzberger folgende Entscheidung getroffen, die gemäß § 99 Abs. 4 Satz 2 AktG bekannt gemacht wird:

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2020 werden zurückgewiesen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.